DIE AUFGABEN FÜR 2025
Wählt euch als Team eine dieser Aufgaben aus, die ihr gemeinsam bearbeiten möchtet.
Hinweis: KI-generierte Bilder
Bei der Bearbeitung aller Aufgaben gilt folgendes: Grundregeln
Ihr dürft auf dem Spielplan Markierungen mit Stiften machen, beispielsweise um die Startposition eures Roboters oder anderer Teile zu kennzeichnen. Weiterhin dürft ihr Komponenten wie Roboter, Linearachsen oder sonstige Lego® Hardware auf dem Spielplan (vielleicht mit Tesafilm) angekleben, beispielsweise zur Arretierung oder als Begrenzung. Auch das Benutzen mehrerer Roboter und das Steuern des Roboters mit einer Fernsteuerung ist grundsätzlich zulässig. Es wird jedoch im Vergleich zu anderen Gruppen schlechter bewertet, sollten diese die Aufgabe mit nur einem Roboter und ohne Fernsteuerung lösen.
Wenn ihr euch für eine Aufgabe entschieden habt, könnt ihr die Entscheidung nach der Anmeldung nicht mehr ändern. Eure Wahl ist verbindlich. Allerdings müsst ihr euch nicht auf einen Schwierigkeitsgrad festlegen, schaut einfach, wie weit ihr kommt und fangt mit dem ersten Schwierigkeitsgrad an. Am Finaltag hat jedes Team bis zu 3 Versuche, um ihren Roboter zu präsentieren, denn wir wissen, dass es immer mal wieder zu unerklärlichen Fehlern kommen kann. Ihr könnt auch am Finaltag die Versuche nutzen, um jeweils einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad zu zeigen, wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt. Entscheidet einfach im Team, was eure Strategie für das Finale ist.
Erlaubte Materialien:
- Sowohl EV3 als auch Spike Prime Sets dürfen genutzt werden.
- Die Anzahl an Motoren, Hubs und Sensoren ist nicht begrenzt.
- Es dürfen beliebig viele LEGO®-Komponenten verwendet werden.
- Eigene 3D gedruckte Teile oder nicht LEGO®-Teile sind nicht erlaubt.
- Die Spielpläne müssen auf DIN A3 ausgedruckt werden.
- Die vorgegebene Zusatzkomponenten für die Aufgabenstellung können bei FFT in Fulda am Empfang abgeholt werden.
Kontakt bei Fragen und Problemen:
Bei Fragen oder Problemen zu Aufgaben oder zum Wettbewerb könnt ihr euch immer per Mail an schulwettbewerb(at)fft.de wenden. Wir beantworten eure Fragen schnellstmöglich.
Bauanleitungen
Letztes Jahr haben wir für jede Aufgabe eine empfohlene Bauanleitung für euch verlinkt. Das ist dieses Jahr anders.
Trotzdem wollen wir euch die Möglichkeit geben, auf diesen Seiten zu stöbern, um eine eventuell passende Grundform des Roboters oder einzelner Kompnenten zu finden:
Strategieexperten aufgepasst Kartenjongleur
Sortiert die Karten
Die zu Verfügung gestellten Skat-Karten von FFT müssen verwendet werden. Diese Karten müssen entsprechend des Schwierigkeitsgrades gemischt und dem Roboter zugeführt werden, um mit der Lösung der Aufgabe zu beginnen. Am Finaltag übernimmt die Jury das Mischen der Karten in zufälliger Reihenfolge. Für jeden Schwierigkeitsgrad gilt der gleiche Spielplan mit neuen Herausforderungen. Es sind drei Spielplanvarianten vorbereitet, aus denen man eine auswählen oder ein eigenes Konzept entwickeln kann.
Spielplan herunterladen
Info: Falls ihr keine Möglichkeit habt, den Spielplan in Farbe auf DIN A3 auszudrucken, könnt ihr ihn euch mit den für die Aufgabe vorgegebenen Zusatzkomponenten bei FFT abholen.
Einzelnes Sortieren der Karten
Die Karten werden einzeln dem Roboter zugeführt oder händisch in eine selbstgebaute Vorrichtung gelegt. Die Aufgabe des Roboters ist es, die Farbe der Karte zu erkennen (schwarz oder rot) und auf die beiden Felder (schwarz und rot) abzulegen. Die Aufgabe gilt als gelöst, wenn von 15 abgelegten Karten maximal 2 fehlerhaft sortiert wurden. Ihr dürft euch Begrenzungen um die Farbfelder ankleben oder auch eigene Abwurfboxen auf die Felder stellen.
Sortieren des gesamten Stapels
Alle 32 Karten werden gemischt als Stapel in eine selbstgebaute Ablage gelegt und somit dem Roboter bereitgestellt. Dieser muss die Karten nun nach Farbe (rot und schwarz) sortieren, ohne dass ein Teammitglied in den Sortierprozess eingreift. Die Aufgabe gilt als gelöst, wenn alle 32 Karten mit maximal 4 Fehlwürfen sortiert wurden.
Sortieren des gesamten Stapels
Alle 32 Karten werden gemischt als Stapel in eine selbstgebaute Ablage gelegt und somit dem Roboter bereitgestellt. Dieser muss die Karten nun nach Farbe (rot und schwarz) sortieren, ohne dass ein Teammitglied in den Sortierprozess eingreift. Zusätzlich muss der Roboter die Herz 8 aus dem Stapel heraussuchen in den Bereich mit der Aufschrift "Herz 8" legen. Die Aufgabe gilt als gelöst, wenn alle 32 Karten mit maximal 4 Fehlwürfen sortiert wurden und die Herz 8 neben die beiden Ablageboxen gelegt wurde.
Für alle kreativen Bastler Weitschuss
Wessen Ball fliegt weiter?
In der diesjährigen Kreativaufgabe geht es darum, dass ein Tischtennisball möglichst weit weggeworfen, geschossen, katapultiert, geschlagen, gepustet oder geschleudert werden muss.
Ihr merkt schon: die Möglichkeiten sind unbegrenzt, die Aufgabe aber recht simpel. Der Roboter muss hinter der Start-Linie des Spielplans stehen, von der auch die Entfernung des Balls bis zum ersten Auftreffen auf den Boden gemessen wird.
Info: Falls ihr keine Möglichkeit habt, den Spielplan in Farbe auf DIN A3 auszudrucken, könnt ihr ihn euch mit den für die Aufgabe vorgegebenen Zusatzkomponenten bei FFT abholen.
Für Logistikgenies Kugeltransport
Transportiert und sortiert Kugeln
Die zu Verfügung gestellten roten, blauen, grünen und gelben Kugeln und Podeste müssen verwendet werden. Legt die Kugeln in beliebiger Reihenfolge auf die Podeste, die in zufälliger Reihenfolge auf den aufgedruckten gelben Startfeldern stehen. Jetzt könnt ihr mit der Lösung der Aufgabe beginnen. Am Finaltag legt die Jury die Kugeln und die Podeste in zufälliger Reihenfolge auf die Startpositionen. Für jeden Schwierigkeitsgrad gibt es einen neuen Spielplan und neue Herausforderungen.
Tipp: Um die Funktionsweise des Roboters nicht zu beeinträchtigen, könnt Ihr weiße Druckränder abschneiden oder übermalen.
Info: Falls ihr keine Möglichkeit habt, den Spielplan in Farbe auf DIN A3 auszudrucken, könnt ihr ihn euch mit den für die Aufgabe vorgegebenen Zusatzkomponenten bei FFT abholen.
Einfacher Transport der Kugeln
Der Roboter muss die Kugeln von den 4 Startpositionen in die Zielfläche bringen. Die Aufgabe gilt als gelöst, wenn alle Holzbälle im Zielfeld liegen. Die farbliche Reihenfolge spielt dabei keine Rolle.
Tipp: Die Zielfläche darf durch am Spielplan (beispielsweise mit Kleber) befestigte Bauteile begrenzt werden, um ein Wegrollen der Bälle zu verhindern. Auch die Podeste auf den Startpositionen dürft ihr ankleben.
Genaues Ablegen der Kugeln
Für diese Aufgabe stehen auf den Zielfeldern bereits Podeste. Die Farbe der Podeste im Ziel ist hierbei egal. Der Roboter muss die Kugeln von den 4 Podesten in der Startposition auf die 4 Podeste im Ziel ablegen. Die Aufgabe gilt als gelöst, wenn alle Kugeln auf den Zielpositionen liegen. Die farbliche Reihenfolge der Kugeln und Podeste spielt dabei keine Rolle.
Tipp: Die Podeste im Start und Ziel dürft ihr ankleben.
Farbiges Sortieren der Becher und Kugeln
Der Roboter muss die Kugeln und Podeste in der richtigen farbigen Reihenfolge von den 4 Startpositionen zu den 4 Zielpositionen bringen. Roter Becher und rote Kugel auf das rote Feld usw... Die Aufgabe gilt als gelöst, wenn alle Kugeln und alle Podeste auf den richtigen Zielpositionen liegen. Ein schwarzes Zusatzpodest darf auf dem mittleren Zielfeld als Zwischenablage angeklebt werden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SCHULWETTBEWERB 2025
FFT Produktionssysteme GmbH & Co. KG ist ein weltweit agierendes Unternehmen im Bereich intelligenter Fertigungslösungen und Veranstalter des Schulwettbewerbs 2025.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler/innen der Mittelstufe (5. bis einschließlich 10. Klasse) von allen teilnehmenden Schulen in Teams von 4 bis 5 Personen (in Ausnahmen auch kleinere Teams - bitte nachfragen).
- Die Erarbeitung und Lösung der Aufgaben muss selbstständig durch die Schülerinnen und Schüler erfolgen. Eine allgemeine Unterstützung durch eine Lehrkraft ist erlaubt, zum Beispiel bei der Erklärung der Programmiersprache. Bei Verständnisfragen der Schüler/innen ist eine Hilfestellung durch die Lehrer/innen ebenso erlaubt.
- Bei Schüler/innen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten zur Teilnahme und für die Verarbeitung von Foto- und Bewegtbildaufnahmen einzuholen. Die Einwilligung kann hier heruntergeladen werden. Das Sammeln und Übersenden dieser Einwilligungen an FFT ist Aufgabe der betreuenden Lehrkraft. Die Einwilligungen sind gesammelt von der Lehrkraft bei der Anmeldung an schulwettbewerb@fft.de zu übermitteln.
- Pro Schule können mehrere Teams angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrkraft per Mail an schulwettbewerb@fft.de. Dazu benennt die betreuende Lehrkraft die Vornamen und Jahrgangsstufe der Teilnehmer/innen pro Team sowie teilt die ausgewählte Wettbewerbskategorie und den ausgedachten Teamnamen mit. Diese Entscheidung kann nachträglich nicht mehr geändert werden.
- Anmeldeschluss ist der 12.05.2025.
- Die Aufgabenstellungen werden am 3. Februar (hier auf dieser Seite) unter www.fft.de/schulwettbewerb veröffentlicht.
- Es ist die LEGO® Robotikhardware der eigenen Schule zu verwenden. Vorgegebene Zusatzkomponenten für die Aufgabenstellung können bis zum 01.05.2024 bei FFT in Fulda am Empfang abgeholt werden.
- Voraussichtlich am 27.06.2025 werden die Ergebnisse in Fulda bei FFT in der Schleyerstr. 1, 36041 Fulda präsentiert, durch eine Jury bewertet und prämiert.
- Jeder Teilnehmer erhält für das Lösen der 1. Schwierigkeitsstufe einen kleinen Preis.
- Es werden je Aufgabenstellung jeweils 2 Gruppenpreise vergeben, also insgesamt 6 Prämierungen. Bei der Kreativaufgabe werden jeweils die beste Teamleistung (Kriterien: weiteste Distanz unter Berücksichtigung von Durchschnittsalter der Gruppe, Teamgröße, Umsetzung der Aufgabe) und die kreativste Lösung prämiert. Bei den beiden klassischen Aufgaben gibt es jeweils einen Preis für die beste Teamlösung (unter Berücksichtigung von Durchschnittsalter der Gruppe, Teamgröße, Umsetzung der Aufgabe) und die technisch anspruchsvollste Lösung (höchster gelöster Schwierigkeitsgrad/beste Performance).
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
LEGO® ist eine Marke der LEGO® Gruppe. Die vorliegende Website wird nicht von der LEGO® Gruppe gesponsert, genehmigt oder unterstützt.
Foto- und Bewegtbildaufnahmen
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Foto- und Bewegtbildaufnahmen zu werblichen Zwecken.
Für die Teilnahme muss dieses Formular von jedem/r Schüler/in ausgefüllt an die betreuende Lehrkraft abgegeben werden.
Datenschutz
Wenn Sie auf den unten stehenden Link klicken, erhalten Sie detaillierte Informationen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten.
DATENSCHUTZHINWEISE
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: FFT Produktionssysteme GmbH & Co. KG, Schleyerstraße 1, 36041 Fulda.
Tel.: +49 661 2926-0, Geschäftsführer: Tristan Pfurr, Hagen Dickert, Volker Stark.
BerIsDa GmbH, Petersberger Straße 57a, 36037 Fulda, Tel.: +49 661 29698090, E-Mail: dsb@fft.de
- Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verarbeiten wir die für die Teilnahme notwendigen Daten: Name, Nachname, E-Mailadresse, eingesandtes Foto, ggf. Hinweise, welche freiwillig in der E-Mail anagegeben werden. - Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels. Die Kontaktdaten werden für die Auslosung am Familienfest und zur Benachrichtigung etwaig abwesender Gewinner verwendet. Bei Einsendungen mit Abbild des Einsenders werden die Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Anfrage um freiwillige Einwilligung zur Nutzung des Bildes genutzt. Die eingesandten Bilder, welche keine konkreten personenbezogenen Daten enthalten, können gem. Teilnahmebedingungen für weitere Zwecke genutzt werden. Die eingesandten Bilder, welche ein Abbild des Teilnehmers enthalten, dürfen erst nach Einholung einer Einverständniserklärung genutzt werden.
- Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des durch die Teilnahme am Gewinnspiel eingegangenen Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) Die Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung von Aufnehmen mit Abbild des Teilnehmers beruht auf dessen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Dauer der Verarbeitung (Kriterien der Löschung):
Die personenbezogenen Kontaktdaten der Einsender von Aufnahmen ohne Abbild des Teilnehmers werden nach der Auslosung der Gewinner gelöscht.Die personenbezogenen Kontaktdaten der Einsender von Aufnahmen mit Abbild des Teilnehmers werden innerhalb von 6 Monaten genutzt, um bezüglich einer Nutzungseinwilligung Kontakt aufzunehmen. Sollte keine Einwilligung gegeben werden, werden sowohl die Aufnahme als auch die Kontaktdaten unverzüglich gelöscht. - Empfänger der Daten:
Innerhalb unserer Organisation erhalten diejenigen Stellen und Bereiche Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die das Gewinnspiel durchführen sowie diejenigen, die in die Entscheidung über die Verwendung der Aufnahmen für Marketingzwecke eingebunden sind. Im Rahmen unserer Leistungserbringung beauftragen wir Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beitragen, z. B. Rechenzentrumsdienstleister, EDV-Partner, Aktenvernichter etc. Diese Dienstleister werden nur nach unserer Weisung tätig und sind vertraglich auf die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet.
- Auskunftsrecht:
Sie haben das Recht, jederzeit im Umfang von Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen, die wir verarbeiten. - Recht auf Berichtigung und Ergänzung:
Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, haben Sie im Umfang von Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie im Umfang von Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. - Recht auf Löschung:
Sie können im Umfang von Art. 17 DSGVO jederzeit die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt sind. - Recht auf Datenübertragbarkeit:
Erfolgt eine Verarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung und mithilfe automatisierter Verfahren, so haben Sie im Umfang von Art. 20 DSGVO ein Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. - Widerspruchsrecht:
Sie haben das Recht, im Umfang von Art. 21 DSGVO gegen eine Verarbeitung Widerspruch zu erheben, soweit die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung oder des Profilings erfolgt. Einer Verarbeitung auf Grund einer Interessenabwägung können Sie unter Angabe von Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. - Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung:
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde:
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
HINWEISE ZU FOTO- UND BEWEGTBILDAUFNAHMEN
Pflichtinformationen gem. Art. 13 DSGVO
zur Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Foto- und Bewegtbildaufnahmen
FFT Produktionssysteme GmbH & Co. KG, Schleyerstraße 1, 36041 Fulda, Deutschland, Tel.: +49 661 2926-0, E-Mail: info@fft.de
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter dsb@fft.de
Personenbildnisse; Foto- und Bewegtbildaufnahmen, Kontaktdaten des Kindes
- Zweck: Außendarstellung unseres Unternehmens, Informationen über Veranstaltungen/Aktionen sowie die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Marketingkampagnen
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO - Einwilligung zur Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Foto- und Bewegtbildaufnahmen; § 22 KUG
Die Aufnahmen und dazugehörige Informationen werden bis zu einem Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert und verarbeitet.
Für die Erstellung der Aufnahmen wird ein externer [Fotograf/Agentur/Videograf] beauftragt. Aufnahmen sowie An-gaben zu Ihrem Kind (insbesondere dem Namen) werden im Falle einer Veröffentlichung ggf. an eingebundene Dienstleister (bspw. Redaktionen oder Agenturen) weitergegeben. Eine gezielte Übermittlung der personenbezoge-nen Daten in ein sog. Drittland ist nicht geplant; dennoch ist bei Online- und sozialen Medien nicht ausgeschlossen, dass diese auch aus Ländern aufgerufen werden oder in Länder übermittelt werden, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen.
Innerhalb unserer Organisation erhalten diejenigen Stellen und Bereiche Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der o.g. Zwecke benötigen. Im Rahmen unserer Leistungserbringung beauftragen wir Auf-tragsverarbeiter, die nur nach unserer Weisung tätig werden und vertraglich auf die Einhaltung der geltenden daten-schutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet sind.
Veröffentlichungen in Onlinemedien bzw. Informationen aus dem Internet sind weltweit zugänglich und können mit weiteren Informationen verknüpft werden, um Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen (einschließlich Foto- und Bewegtbildaufnahmen) im Internet von beliebigen Personen abgerufen wer-den können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Bilder bzw. Fotos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Zudem können die Foto- und Bewegtbildaufnahmen durch Anbieter von sozialen Medien verarbeitet werden, deren Hauptsitz aus Datenschutzsicht in einem Drittland liegt: Facebook und Instagram: Angebote der Meta Platforms Ireland Limited. Diese ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert und hat sich verpflichtet Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informatio-nen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Meta unter: https://instagram.com/about/legal/privacy/
Die LinkedIn Corporation ist derzeit nicht nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Daraus folgt, dass die Verarbeitung der übermittelten Daten einem höheren Risiko unterliegen und eine effektive Rechtsdurchset-zung voraussichtlich nicht möglich ist. Weitere Informationen zum Umgang von Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy
Sie als gesetzliche Vertreter oder ggf. Ihr Kind können als betroffene Personen das Recht auf Auskunft, Berichti-gung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung geltend machen.
Sie haben als betroffene Person in Bezug auf die verarbeiteten Daten das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben zudem das Recht Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nutzen Sie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte die obigen Kontaktdaten des Verantwortlichen. Es besteht zudem ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, die für uns zuständige Behörde ist: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit